Freitag, August 17, 2007 at 10:10
Schnutinger in
Schnutinger & Wirrkopf |
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Freitag, August 17, 2007 at 10:10
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Frau Schnutinger, Sie sind jetzt "wer". Vorsicht vor Abmahnungen: "Nutella" ist ein geschützter Begriff, "Nusscreme" dagegen neutral...
Jetzt nicht ernsthaft, oder?
Wie jetzt? Abmahnung wegen Erwähnung eines Namens ohne weiteren Bezug? Ne oder?
(Frau Schnutinger habe ich per Mail geantwortet.)
@ Conny: Selbstverständlich bin ich kein Anwalt, kann also nur freundschaftliche Hinweise geben.
Ein findiger Anwalt könnte ohne weiteres auf die Idee kommen, daß allein die Nennung eines geschützten Begriffes dazu führt, daß das eigene Produkt aufgewertet wird.
Wer ein Blog betreibt, sollte sich auch ein wenig über die rechtlichen Bedingungen informieren. Zum Thema Abmahnungen, Internetrecht etc. gibt es eine Menge Informationen im Netz, die zumindest Grundwissen darüber vermitteln, was man tunlichst unterlassen sollte.
So wie im Königreich niemand staubsaugt, sondern "hoovert" und die gemeinte Firma sich darüber freut, ist eine große Suchmaschine sehr erbost über die Benutzung ihres Namens als Verb. Dazu sagte meine Oma immer: "Dem een sin Uhl, is dem anger sin Nachtijall".